Gremien & Beiräte

Elternbeirat des Kinderhauses

Der Elternbeirat des Kinderhauses trifft sich alle 6–8 Wochen, um aktuelle Themen im Kinderhaus zu besprechen. Er ist das Verbindungsglied zwischen Kinderhausleitung und Eltern. Der Elternbeirat vermittelt in Konfliktsituationen, verwaltet und verteilt die Elternspenden und bringt die Belange des Kinderhauses in die Vereinsarbeit ein. Die Gruppen wählen jeweils 2–3 Elternvertreter*innen, die aus ihrer Mitte dann 1 Vorsitzende*n und 1 Stellvertreter*in bestimmen.

Elternbeirat der Schule

In jeder Lerngruppe der Schule wählen die Erziehungsberechtigten für jeweils 1 Schuljahr 2 Elternvertreter*innen zum Elternbeirat. Dieser vertritt die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen und wirkt in Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehört unter anderem, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu stärken, Gelegenheiten zur Aussprache zu schaffen, über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und die Putzdienste in den Lerngruppen zu koordinieren. Darüber hinaus nehmen einige Elternbeiräte am Schulforum und an der Säulenklausur sowie an relevanten Sitzungen oder Projekten des Montessori-Landesverbands oder der Montessori-Oberschule (MOS) teil. Der Elternbeirat trifft sich ca. alle 6–8 Wochen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung des Vereins für 2 Jahre (bzw. bis zur übernächsten ordentlichen Mitgliederversammlung) gewählt. Er besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitgliedern – bis zu 2 Aufsichtsräte dürfen Nichtmitglieder sein. Der Aufsichtsrat bestellt die hauptamtlichen Vorstände des Vereins, schließt mit diesen Dienstverträge und legt deren Gehälter fest. Er berät, überwacht und begleitet den Vorstand. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands, wie auch der jährliche Haushaltsvoranschlag des Vereins, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dazu trifft sich der Aufsichtsrat mindestens 4-mal im Kalenderjahr zu den Rechenschaftsberichten des Vorstands und darüber hinaus zu konkret anstehenden Entscheidungen und Anfragen des Vorstands und zu Gesprächen mit den Gremien des Vereins.