OGTS-Grundstufe: FAQ

Sie haben Ihre Frage hier nicht gefunden? Dann schreiben Sie uns eine Mail. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen: Bitte schreiben Sie uns Ihre Frage und wo wir Sie am besten (ggf. auch telefonisch?) erreichen können an: verwaltung-cw@monte-muenchen.de.


Was sind die rechtlichen Grundlagen der OGTS?

Die offene Ganztagesschule ist eine staatlich geförderte schulische Einrichtung bezuschusst von der Regierung von Oberbayern. Im Unterschied zur gebundenen GTS gibt es keinen Nachmittagsunterricht sondern ein betreutes Freizeit- und Kursangebot, mit Unterstützungsangebot bei Hausaufgaben.

Warum werden trotz Förderung Elternbeiträge erhoben?

An öffentlichen Schulen kann die OGTS an 4 Tagen die Woche kostenfrei angeboten werden. Der von uns angebotene 5. Tag muss durch Elternbeiträge finanziert werden. Für Privatschulen entfällt außerdem der nicht unerhebliche Kommunale Zuschuss. Trotzdem können wir die Elternbeiträge aufgrund der Förderung gering halten.

Warum ist meine Buchung für ein Schuljahr bindend?

Seitens der Regierung von Oberbayern sind wir an die Förderrichtlinien gebunden, die nach Buchung eine verpflichtende Teilnahme für ein Schuljahr vorschreiben. Auf Basis der Teilnehmerlisten errechnet sich die Höhe der Regierungszuschüsse.

Darf ich mein Kind auch mal früher abholen?

Grundsätzlich sollten die Abholzeiten eingehalten werden, damit die Kinder nicht unregelmäßig aus ihrem gemeinsamen Spiel herausgerissen werden. Für Ausnahmen, z.B. Familienfeiern können Kinder von der Schulleitung befreit werden.

Kann ich mein Kind dann nicht mehr zum Sportverein anmelden?

Doch, das geht: eine Dauerbefreiung von der OGTS für Sportvereine, Musikstunden etc. ist möglich. Die Buchung bleibt bestehen, aber Sie können bei einer Befreiung für Vereinsaktivitäten ihr Kind regelmäßig früher abholen.

Meine Arbeitszeiten ändern sich während des Schuljahres – kann ich die Buchungszeiten ändern?

In der Regel ist ein Tagetausch machbar, solange die Gesamt-Buchungszeit bleibt. Eine Aufstockung der Buchungszeiten (mehr Tage oder Verlängerung) ist nicht immer möglich.

Welche Formulare muss ich abgeben?

  • Seite 3-4 Aufnahmevertrag mit Buchungsblatt
  • Seite 10 Kursbuchung (falls gewünscht)
  • Seite 11 Schweigepflichtentbindung
  • Beleg zur Überweisung der Aufnahmegebühr

Welche Buchungsmöglichkeiten gibt es?

Mindestbuchung sind 2 Tage / Woche:

  • Kurz-Buchung bis 14.45 Uhr (2 Buchungstage pro Woche möglich)
  • Lang-Buchung bis 16.00 Uhr (2, 3, 4, 5 Buchungstage pro Woche möglich)
  • Kombinationen aus 14.45 und 16.00 sind möglich wie auf dem Buchungsblatt aufgelistet:
    • 2 kurze und 2 lange Tage
    • 2 kurze und 3 lange Tage
    • 1 kurzer und 4 lange Tage
    • Weitere Kombinationen sind leider nicht möglich, da es dafür keine Regierungs-Förderung gibt.

Bevorzugte Gruppe:

Wenn sich Ihr Kind sehr gerne im Freien aufhält, haben Sie die Möglichkeit, bei der Buchung Ihren Wunsch für die „Naturgruppe Bauwagen“ anzukreuzen. Diese findet nur Montag bis Donnerstag statt. Diese Plätze sind begrenzt verfügbar. Daher geben Sie bitte auch einen Alternativ-Buchungswunsch an.

Buchungen der Bauwagengruppe für 4 Nachmittage werden bei der Platzvergabe bevorzugt.

Kursbuchung: Für Erstklasskinder kann im ersten Schuljahr kein Kurs belegt werden.

Wo liegen die Unterschiede OGTS-GS zum Hort (Buchungsmöglichkeiten / Preisgestaltung)?

  • OGTS (gehört zur Schule, also zum Montessori München e.V.)

Für die OGTS fallen kein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag, keine Kaution, keine zusätzlichen Familienstunden an (weil mit der Schule bereits abgeleistet). Flexible (Kombis 14.45/16.00) oder kürzere Buchung (14.45 Uhr) als im Hort bereits ab 2 Tage möglich.

  • Hort (separater Verein!): ab 3 /4 /5 Tage, nur ganze Tage (16 Uhr/18.15 Uhr) inkl. Essen. Aber: inkl. Ferienbetreuung

Die OGTS-GS ist buchbar von

  • Mindestbuchung: 2 kurze Tage bis zu
  • Maximale Buchung: 5 lange Tage

Was bedeutet „Überbrückung“?

In der Zeit der Eingewöhnung endet der Schulunterricht für neue Erstklass-Kinder bereits um 11.15 Uhr. Wenn Sie „Überbrückungszeit“ buchen, wird ihr Kind in der Zeit von 11.15 bis zum regulären Schulschluss um 12.45 Uhr in der OGTS betreut. Eine tolle Gelegenheit, sich ohne die „Großen“ in entspannter Atmosphäre gegenseitig kennenzulernen, da die Kleinen in dieser Zeit „unter sich“ sind.

Was ist, wenn mein Kind Schwierigkeiten bei der Eingewöhnung hat?

Dass sich ihr Kind bei uns wohl fühlt, liegt uns sehr am Herzen. Wenn es aus pädagogischer Sicht sinnvoll ist, können wir die Abholzeiten für einen begrenzten Zeitraum in gegenseitiger Absprache flexibel handhaben. Wir sind in engem Kontakt mit den Eltern und finden immer eine Lösung!

Was ist noch wissenswert?

OGTS-Elternbeiträge wurden bisher nicht als Betreuungskosten vom Amt anerkannt (da in öffentlichen Schulen kostenfrei), es gab daher bisher keine Beitragsermäßigungen oder Erstattungen von Amts wegen auf OGTS-Gebühren und keine München-Förderung. Uns ist aber von Einzelfällen bekannt, bei denen die Wirtschaftliche Jugendhilfe (LHS-München) die Kosten auf Antrag übernommen hat. Hort-Betreuungskosten werden dagegen grundsätzlich anerkannt. In Notlagen können Eltern sich an die Montessori gGmbH wenden.

Für das Mittagessen kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes eine Kostenbefreiung über das Sozialbürgerhaus beantragt werden.

OGTS-Elternbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten hierüber von uns eine jährliche Bescheinigung für das Finanzamt.